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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemein
    2. Wirtschaftsinformatik

    Allgemein

    Gegenstand, mit dem etwas geschieht oder geschehen soll. Im wirtschaftlichen Sprachgebrauch Wert-, Vertrags- oder Geschäftsgegenstand.

    Wirtschaftsinformatik

    Einheit, die durch einen Bezeichner benannt werden kann. V.a. bei den objektorientierten Programmiersprachen ist ein Objekt eine Informationsstruktur, die Daten zusammenfasst (Datentypen und Datenstrukturen), die einen Zustand besitzt und für die definiert ist, wie sie auf bestimmte Nachrichten (Messages) mittels vorgesehener Methoden zu regieren hat. Durch den Empfang von Nachrichten können Objekte ihren Zustand verändern oder Informationen über ihren Zustand an den Sender zurückgeben.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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