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Stammbelegschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Stammpersonal; Bezeichnung für bewährte Fachkräfte in Industrieunternehmen, die i.d.R. sehr lange im Betrieb tätig sind, den „Stamm“ der Belegschaft bilden und auch in Krisenzeiten möglichst nicht entlassen werden.
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