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verdeckter Ermittler

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beamter des Polizeidienstes, der unter einer ihm verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermittelt. Er darf unter der Legende am Rechtsverkehr teilnehmen. Gesetzlich geregelt in §§ 110a–110c StPO.

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