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Überführungsfahrt
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Fahrt zur Verbringung eines Kraftfahrzeuges an einen anderen Ort, v.a. von der Herstellungs- zur Verkaufsstätte, bei Eigentumswechsel oder der Veränderung des Einstellortes sowie Fahrt zum Zwecke des Abschleppens eines Kfz (vgl. § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Die Überführungsfahrt ist entsprechend Probefahrt oder Prüfungsfahrt ohne Betriebserlaubnis und mit rotem Kennzeichen zulässig (§ 28 StVZO).
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