Direkt zum Inhalt

Zessionär

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    allgemein: derjenige, an den im Rahmen einer Zession eine Forderung (bzw. ein Recht) abgetreten wurde. Derjenige, der die Forderung abgetritt, wird als Zedent bezeichnet. Im Kreditgeschäft ist der Zessionär der Kreditgeber, im Versicherungswesen die Versicherungsgesellschaft, die Rückversicherungsschutz gewährt. Dies kann ein Rückversicherer sein, aber auch ein weiterer Rückversicherer, der dann Retrozessionar genannt wird.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com