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Zessionär
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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allgemein: derjenige, an den im Rahmen einer Zession eine Forderung (bzw. ein Recht) abgetreten wurde. Derjenige, der die Forderung abgetritt, wird als Zedent bezeichnet. Im Kreditgeschäft ist der Zessionär der Kreditgeber, im Versicherungswesen die Versicherungsgesellschaft, die Rückversicherungsschutz gewährt. Dies kann ein Rückversicherer sein, aber auch ein weiterer Rückversicherer, der dann Retrozessionar genannt wird.
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