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Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18.5.1990 (BGBl II 537), dem mit Vertragsgesetz vom 25.6.1990 (BGBl II 518) zugestimmt worden ist und der am 30.6.1990 in Kraft trat (BGBl II 700). Grundlegendes Vertragswerk, mit dem der Prozess der Herstellung der Einheit Deutschlands eingeleitet wurde. Ist durch den Einigungsvertrag weitgehend hinfällig geworden.

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