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Unterversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert ist. Die Entschädigungsleistung wird entsprechend gekürzt. Das aktuelle Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht eine Kürzung der Entschädigungsleistung nur dann vor, wenn die Unterversicherung erheblich ist.
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