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Verfassung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Rechtliche Grundordnung eines Staates, Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze über die Bildung, den Aufgabenkreis und die Organisation der obersten Staatsorgane, das Verhältnis der einzelnen Staatsorgane zueinander, die staatlichen Aufgaben, den staatsrechtlichen Aufbau des Staates und die Rechte des Bürgers gegen den Staat (Grundrechte). Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist im Grundgesetz (GG) geregelt.
2. Unternehmensverfassung.
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