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Revision von Zwangssparen vom 15.05.2008 - 11:19

Zwangssparen

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    1. Vom Staat angeordnetes Z., indem Zwangsanleihen ausgegeben werden oder auch indem Teile des Lohns und der Gehaltszahlungen für eine mehr oder weniger lange Zeit auf Sparkonten festgelegt werden müssen. Die Zwangsspargelder sind der Zirkulation entzogen und können auf dem Kapitalmarkt für Investitionen oder auch für andere vom Staat gewünschte Zwecke verwendet werden.

    2. Z. aufgrund monetärer Einflüsse, wenn eine inflationistische Kreditausweitung mit entsprechenden Preissteigerungen oder Warenverknappungen vor sich geht. Die Einkommensbezieher können weniger Güter für ihre gleichgebliebenen Bezüge kaufen. Dieser Zustand ist nur wirksam, solange nicht die Lohn-Preis-Spirale in Tätigkeit tritt.

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