Zitierfähige Version
Zwecksparen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ansammlung von Sparbeträgen mit der Absicht, diese, wenn sie eine gewisse Höhe erreicht haben, für einen von vornherein festgelegten Zweck zu verwenden, z.B. Bausparen. Das Zwecksparen geschieht aufgrund von Verträgen über die regelmäßige Zahlung bestimmter Raten. Bei den Sparkassen für verschiedene Zwecke möglich und üblich. Bisweilen besteht Steuerbegünstigung für Zwecksparen (steuerbegünstigtes Sparen).
Auch der Abschluss von Versicherungen (Lebens-, Pensions-, Aussteuer- etc. -Versicherungen) ist als Zwecksparen anzusehen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon