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Wohnsitz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Bürgerliches Recht:

    Ort, an dem eine Person den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hat (§§ 7 ff. BGB). Kinder teilen i.d.R. den Wohnsitz der Eltern (bei verschiedenen Wohnsitzen des Elternteils, der das Kind in persönlichen Angelegenheiten vertritt), auch wenn sie sich tatsächlich an einem anderen Ort aufhalten.

    Nach dem Wohnsitz bestimmt sich v.a. der Gerichtsstand und der Erfüllungsort.

    II. Öffentliches Recht:

    Der Begriff gilt der Hauptwohnung, an den die verschiedensten Pflichten und Rechte geknüpft sind (Meldepflicht, Wahlrecht etc.). Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung (§ 12 MRRG).

    III. Steuerrecht:

    Einen Wohnsitz im Sinn der Steuergesetze hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter solchen Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen will (§ 8 AO).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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