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Zollschuldner
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: gemäß Art. 4 Nr. 12 ZK die zur Erfüllung der Zollschuld verpflichtete Person. Wer Zollschuldner wird, regelt der Zollkodex (ZK) bei den einzelnen Zollschuldentstehungstatbeständen.
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