Zollschuldner
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Art. 5 Nr. 19 UZK die zur Erfüllung der Zollschuld verpflichtete Person. Wer Zollschuldner wird, regelt der Unionszollkodex (UZK) bei den einzelnen Zollschuldentstehungstatbeständen.
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