Ausgangszollstelle
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zollstelle an der EU-Außengrenze, bei der das zweistufige Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex (UZK) endet und die Ware aus dem Zollgebiet der EU ausgeht. Das elektronisch mit dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr/AES erstellte Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist vorzulegen (zweite Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens). Der körperliche Ausgang wird von der Ausgangszollstelle der Ausfuhrzollstelle im Binnenland (erste Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens) elektronisch bestätigt. Das Ausfuhrverfahren gilt für Unionswaren und sinngemäß bei der Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Drittland Embargo Freihandelszone Kooperation Koordination Liquidität Migration Sanktion Sonderwirtschaftszone Subsidiarität Terms of Trade Volatilität Zahlungsbilanz Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Ausgangszollstelle
ausgehend
eingehend
Ausgangszollstelle
ausgehend