Ausfuhrzollstelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zollstelle im Binnenland (meist am Sitz des Ausführers, am Ort einer Zweigniederlassung bzw. einer Betriebsstätte oder am Ort des werksmäßigen Verpackens bzw. Verladens der Ware), bei der das zweistufige Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex (UZK) beginnt und bei der die Ausfuhranmeldung abzugeben ist (erste Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens) (Art. 1 Nr. 16 UZK-DA). Zu unterscheiden ist die Ausgangszollstelle an der Grenze der EU (zweite Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens). Das Ausfuhrverfahren gilt für Unionswaren und sinngemäß bei der Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren.
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