Ausfuhrabfertigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zollamtliche Behandlung einer zur Ausfuhr angemeldeten Ausfuhrsendung. Diese findet regelmäßig bei der Ausfuhrzollstelle im Binnenland am Firmensitz des Ausführers oder dem Ort, an dem sich die Ware befindet, statt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Überwachung des tatsächlichen Verlassens des Zollgebietes der Union bei der Ausgangszollstelle an der Grenze. Diese Zollstelle kann ebenfalls für die Ausfuhranmeldung von Waren zuständig sein, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen und deren Wert 3.000 Euro nicht überschreitet.
Bücher
Herne, 2012, S. in: Witte, P./Wolffgang, H.M. (Hrsg.): Lehrbuch des Europäischen Zollrechts, S. 274 ff.
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