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Ausgangszollstelle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zollstelle an der EU-Außengrenze, bei der das zweistufige Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex (UZK) endet und die Ware aus dem Zollgebiet der EU ausgeht. Das elektronisch mit dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr/AES erstellte Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist vorzulegen (zweite Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens). Der körperliche Ausgang wird von der Ausgangszollstelle der Ausfuhrzollstelle im Binnenland (erste Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens) elektronisch bestätigt. Das Ausfuhrverfahren gilt für Unionswaren und sinngemäß bei der Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren.

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