Direkt zum Inhalt

Ausgangszollstelle

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zollstelle an der Grenze, bei der das zweistufige Ausfuhrverfahren nach dem Zollkodex (ZK) endet und die Ware aus dem Zollgebiet der EU ausgeht. Das elektronisch erstellte Ausfuhrbegleitdokument  (ABD) ist vorzulegen (zweite Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens). Der Export wird von der Ausgangszollstelle der Ausfuhrzollstelle  im Binnenland (erste Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens) elektronisch bestätigt. Das Ausfuhrverfahren gilt für Gemeinschaftswaren und sinngemäß bei der Wiederausfuhr von unverzollten Waren (Nichtgemeinschaftswaren).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com