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Revision von Teilschuldner vom 14.05.2008 - 10:35
Teilschuldner
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schuldner, der neben anderen für eine einheitliche Schuld haftet, und zwar nur zu einem nach der Zahl der Haftenden berechneten Anteil (Kopfteil).
Anders: Gesamtschuldner.
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