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Teilschuldner

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schuldner, der neben anderen für eine einheitliche Schuld haftet, und zwar nur zu einem nach der Zahl der Haftenden berechneten Anteil (Kopfteil).

    Anders: Gesamtschuldner.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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