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Urlaubs- und Lohnausgleichkasse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sozialkasse des Baugewerbes (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft = ULAK), die im Umlageverfahren die Ansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer auf Urlaub sowie auf Lohnausgleich für den Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember und 31. Dezember sowie 1. Januar eines Jahres erfüllt. Der Arbeitgeber zahlt bei Urlaubsantritt unter Verwendung einer Lohnnachweiskarte Urlaubsentgelt bzw. Lohnausgleich und erhält es von der Urlaubs- und Lohnausgleichkasse erstattet. Dadurch sollen auch Bauarbeiter, die erfahrungsgemäß häufig den Arbeitsplatz wechseln, zusammenhängenden Urlaub nehmen können, ohne dass der letzte (innerhalb eines Jahres) Arbeitgeber bes. belastet wird. Daneben erbringt die ULAK Leistungen im Berufsbildungsverfahren. - Das Urlaubsverfahren ist geregelt im allgemeinverbindlichen Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen vom 15.05.2008 und 25.06.2010 sowie vom 17.03.2014 für mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 5 TVG a.F. unwirksam sind (BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15). Die Auswirkungen dieser Entscheidungen sind noch unklar.

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