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Zentraler Kapitalmarktausschuss (ZKMA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1957 unter Geschäftsführung des Bundesverband deutscher Banken e. V. (Bundesverband) freiwillig gebildete Kommission, in der sämtliche Emittentengruppen (außer der öffentlichen Hand) und die wichtigsten Emissionsbanken vertreten sind. Der ZKMA hatte die Aufgabe, beratend und empfehlend auf die Emissionstätigkeit einzuwirken, um Zeitpunkt, Volumen und Ausstattung der einzelnen Emissionen der jeweiligen Marktlage anzupassen. Ziel war es, mittels eines abgestimmten Emissionskalenders mögliche Überlastungen des Marktes durch Neuesmissionen zu vermeiden. Mit der Zulassung von Tochtergesellschaften ausländischer Banken bei der Emission von DM-Auslandsanleihen im April 1985 verlor der ZKMA weitgehend seine Bedeutung. Er dient heute dem Gedankenaustausch zwischen den wichtigsten Emittenten am dt. Kapitalmarkt und der Bundesbank.

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