Direkt zum Inhalt

Versicherungsdauer

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zeitraum, in dem das Versicherungsunternehmen und der Versicherungsnehmer zu den gegenseitigen Rechten und Pflichten aus einem  Versicherungsvertrag verpflichtet sind.

    2. Merkmale: Die Versicherungsdauer bezeichnet einen Zeitraum zwischen  Versicherungsbeginn und Versicherungsablauf, letzterer als der abschließende Geltungszeitpunkt für die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Rechtlich ist die Versicherungsdauer in §§ 10, 11 VVG sowie speziell für die  private Krankenversicherung (PKV) in § 195 VVG geregelt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com