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Versicherungsdauer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Zeitraum, in dem das Versicherungsunternehmen und der Versicherungsnehmer zu den gegenseitigen Rechten und Pflichten aus einem Versicherungsvertrag verpflichtet sind.
2. Merkmale: Die Versicherungsdauer bezeichnet einen Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Versicherungsablauf, Letzterer als der letztmalige Geltungszeitpunkt für die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Rechtlich ist die Versicherungsdauer in den §§ 10, 11 VVG sowie speziell für die private Krankenversicherung in § 195 VVG geregelt.
Vgl. auch Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
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