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Revision von Werbekodex vom 16.02.2018 - 15:35
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von der Internationalen Handelskammer (ICC) 1979 festgelegte Verhaltensregeln für die Werbepraxis.
Hauptgrundsätze:
(1) Vereinbarkeit mit guten Sitten,
(2) Redlichkeit und
(3) Wahrheit. Werbeaussagen sollen von sozialer Verantwortung geprägt und mit Wettbewerbsgesetzen vereinbar sein (unlautere Werbung).
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