unlautere Werbung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemäß UWG unzulässige Werbung (unlauterer Wettbewerb). Zur Sicherung des Wettbewerbs sowie zum Schutze der Mitbewerber und Verbraucher werden Werbeaktivitäten Beschränkungen des UWG unterworfen. V.a. die Generalklausel des § 3 UWG (sittenwidrige Werbung) sowie die §§ 5, 6 UWG (irreführende Werbung und vergleichende Werbung) sind für die Werbung relevant.
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