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vorläufige Deckungszusage
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Definition: Es handelt sich um einen selbständigen Versicherungsvertrag, der vor dem endgültigen Vertragsschluss zu Stande kommt.
2. Merkmale: Um eine vorläufige Deckungszusage abzuschließen, wird eine separate Prämie verlangt, die in der Regel mit dem endgültigen Vertrag verrechnet wird. Bei Nichtzustandekommen des endgültigen Vertrages erfolgt eine Rechnungsstellung für die vorläufige Deckungszusage. Häufigste Form der vorläufigen Deckungszusage ist der sofortige Versicherungsschutz in der KFZ-Versicherung (z.B. bei Kauf eines PKW zur sofortigen Nutzung und Anmeldung). Die vorläufige Deckungszusage endet mit dem Ablauf der hierfür vereinbarten Dauer, mit Ablehnung des endgültigen Hauptvertrages, mit dem Scheitern der Vertragsverhandlungen, bei Abschluss einer neuen Deckungszusage, bei Kündigung oder Zahlungsverzug sowie mit dem Abschluss des endgültigen Vertrages. Während der Laufzeit der Deckungszusage ist der Versicherer leistungspflichtig auch wenn dieser noch keine Prämie erhalten hat. Im Rahmen der Informationspflichten seit dem 1.1.2008 gelten für Deckungszusagen reduzierte Bedingungen, so muss der Versicherer alle Bedingungen erst mit dem endgültigen Hauptvertrag zur Verfügung stellen.
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