Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Vermittlungsstelle vom 19.02.2018 - 17:06
Vermittlungsstelle
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
war früher im BetrVG 1952 vorgesehen gewesen, im BetrVG 1972 entfallen. Kommt bei Betriebsänderungen ein Interessenausgleich oder eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so können der Arbeitgeber oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (Landsarbeitsamt) um Vermittlung ersuchen (§ 112 II BetrVG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon