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Wirtschaftskreislauf

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesamtheit aller volkswirtschaftlichen Transaktionen, bei denen Wirtschaftsobjekte (Güter, Forderungen) mit (Tausch) oder ohne (Transfer, Schenkung) Gegenleistung von einem Wirtschaftssubjekt (Unternehmen, private und öffentliche Haushalte) auf ein anderes übergehen. Der Wirtschaftskreislauf ist Folge der Arbeitsteilung und in seinem Umfang von deren Ausmaß abhängig. In einer „Robinson-Crusoe-Wirtschaft”, in der jeder Selbstversorger ist, gibt es keinen Wirtschaftskreislauf. Für moderne Industriegesellschaften ist eine ständige Zunahme der nationalen und internationalen Arbeitsteilung jedoch charakteristisch mit der Konsequenz eines stets steigenden Umfangs des Wirtschaftskreislaufs. Die theoretische Untersuchung des Wirtschaftskreislaufs ist Gegenstand der Kreislaufanalyse.

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