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Umweltstatistik
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bundesstatistik für Zwecke der Umweltpolitik. Es erfolgen v.a. im Abfallbereich detaillierte Erhebungen bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen sowie bei den zuständigen Entsorgungsträgern. Darüber hinaus erfolgt im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein umfassender Überblick über Qualität und Menge des gewonnenen Wassers und des zu entsorgenden Abwassers sowie über die vorhandenen Abwasserbeseitigungsanlagen, im Luftbereich die Aufnahme einer Statistik über Emissionen von ortsfesten luftverunreinigenden Anlagen im gewerblichen Bereich. Außerdem werden Erhebungen über bestimmte ozonschichtschädigende und klimawirksame Stoffe vorgenommen. Schließlich wird für den umweltökonomischen Bereich neben der Erfassung der Investitionen, die überwiegend dem Schutz der Umwelt dienen, eine Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz aufgenommen, sodass jährlich ein Gesamtbild der Aufwendungen des produzierenden Gewerbes für Umweltschutzmaßnahmen erstellt werden kann. Die erzeugten Umweltschutzgüter und -dienstleistungen werden statistisch erhoben. Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht.
Rechtliche Regelung: Gesetz über Umweltstatistiken (Umweltstatistikgesetz (UStatG)) vom 16.8.2005 (BGBl. I 2446) m.spät.Änd.
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