Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Zollfahndungsamt vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Zollfahndungsamt vom 15.02.2018 - 14:59
- Revision von Zollfahndungsamt vom 04.10.2017 - 17:25
- Revision von Zollfahndungsamt vom 01.08.2016 - 11:30
- Revision von Zollfahndungsamt vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Zollfahndungsamt vom 01.10.2014 - 16:04
- Revision von Zollfahndungsamt vom 10.01.2013 - 14:02
- Revision von Zollfahndungsamt vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Zollfahndungsamt vom 24.09.2010 - 10:18
- Revision von Zollfahndungsamt vom 24.11.2009 - 13:51
- Revision von Zollfahndungsamt vom 08.07.2009 - 11:29
Zollfahndungsamt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Behörde zur Mitwirkung bei der Erforschung und bei der Verfolgung von Zoll- und Steuervergehen. Ihre Beamten haben die Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes; sie sind Ermittlungspersonen (früher Hilfsbeamte genannt) der Staatsanwaltschaft im Sinn von § 152 GVG und § 404 AO.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon