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Zollfahndungsamt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Behörde zur Mitwirkung bei der Erforschung und bei der Verfolgung von Zollstraftaten und -vergehen sowie Steuerstraftaten und -vergehen. Ihre Beamten haben die Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes; sie sind Ermittlungspersonen (früher Hilfsbeamte genannt) der Staatsanwaltschaft i. S. v. § 152 GVG und § 404 AO. Örtliche Behörde der Zollverwaltung nach § 1 Nr. 3 FVG.
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