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Wirtschaftslehre

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in der Wirtschaftspädagogik verwendeter Sammelbegriff zur Bezeichnung der zentralen Fächergruppe berufsbildender Schulen im kaufmännisch-verwaltenden Bereich.

    1. I.e.S.: Betriebs- und Volkswirtschaftslehre.

    2. I.w.S.: Einbeziehung weiterer wirtschaftsorientierter Fächer (wie Rechnungswesen, Wirtschaftsmathematik, auch Rechtslehre).

    Vgl. auch Wirtschaftsdidaktik.

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