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Versicherungsunternehmen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherer.

    1. Begriff: Produzent und Anbieter von Versicherungsschutz. Das Versicherungsunternehmen ist neben dem Versicherungsnehmer die zweite Vertragspartei in einem Versicherungsvertrag.

    2. Rechtspositionen: Das Versicherungsunternehmen übernimmt gegen eine kalkulierte Prämie das versicherte Risiko von einem Versicherungsnehmer und ist bei Eintritt des Versicherungsfalls verpflichtet, die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen.

    3. Rechtsformen: Versicherungsunternehmen können als Aktiengesellschaft (AG), als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), als öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen oder als Societas Europaea (SE) tätig sein.

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