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Wanderung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Migration, räumliche Mobilität. 1. Begriff: Wohnsitzveränderung natürlicher Personen, i.Allg. auf Dauer oder zumindest für längere Zeit (Mobilität). Die an den Wanderungen beteiligten Personen sind Zu- oder Abwanderer, Ein- oder Auswanderer oder Rückwanderer.

    2. Unterteilungen: a) Binnenwanderung (Nationale Wanderung): Wanderung innerhalb eines Staats- oder Verwaltungsgebiets; Außenwanderung (Internationale Wanderung): Wanderung über die Grenzen des Untersuchungsgebiets. b) Netto-Wanderung, Wanderungssaldo: Differenz der Zu- und Fortzüge. Ein Überwiegen der Fortzüge wird als Wanderungsverlust, negative Wanderungsbilanz, Wanderungsdefizit, Nettoabwanderung bezeichnet, im umgekehrten Fall spricht man von Wanderungsgewinn. c) Unter Wanderungsstrom versteht man die relativ dauerhafte und beträchtliche Wanderung zwischen bestimmten Herkunfts- und Zielgebieten. d) Rückwanderung: Rückkehr zum früheren Wohnort.

    3. Wanderungsmotive: Wanderungen kommen zustande, wenn ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen außerhalb ihrer Region bessere Lebenschancen wahrnehmen und diese in einer Zielregion zu finden glaubt. Ausbildungs-, arbeitsplatz- und familienorientierte Motive stehen hierbei im Vordergrund.– 4. Statistische Erfassung in der Wanderungsstatistik.

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