Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von verbindliche Ursprungsauskunft vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von verbindliche Ursprungsauskunft vom 15.02.2018 - 14:59
- Revision von verbindliche Ursprungsauskunft vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von verbindliche Ursprungsauskunft vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von verbindliche Ursprungsauskunft vom 01.10.2014 - 16:04
- Revision von verbindliche Ursprungsauskunft vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von verbindliche Ursprungsauskunft vom 09.08.2010 - 09:34
- Revision von verbindliche Ursprungsauskunft vom 08.07.2009 - 11:29
verbindliche Ursprungsauskunft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zu den aufgrund der Uruguay-Runde eingetretenen Neuerungen im Zollkodex (ZK) gehört die verbindliche Ursprungsauskunft gemäß Art. 12 ZK. Ähnlich der verbindlichen Zolltarifauskunft erteilen die Zollbehörden verbindliche Auskünfte zum präferenziellen und zum nicht-präferenziellen Ursprung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon