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totale Konkurrenz
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Begriff der Marktformenlehre (geprägt von Vershofen), der zum Ausdruck bringen soll, dass selbst Güter ganz verschiedener Bedarfsarten (über die Marktgrenzen hinweg) miteinander um die Ausgaben der Haushalte konkurrieren (Kaufkraftkonkurrenz), so der Absatz von Kühlschränken, Fernsehgeräten und ähnlichen Konsumgütern des gehobenen Bedarfs mit dem Absatz von z. B. Kraftfahrzeugen und Motorrädern. Das Vorliegen totaler Konkurrenz bedingt (wie bei der Surrogatkonkurrenz), dass die Möglichkeiten der Verbrauchs- und Ausgabenverlagerung in die Absatzerwartungen einbezogen werden müssen. - Die totale Konkurrenz ist insoweit marktübergreifend und nicht mit dem klassischen Konkurrenzmarktbegriff der vollkommenen Konkurrenz zu verwechseln.
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