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Revision von Trattenbuch vom 04.08.2010 - 15:07
Trattenbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein Nebenbuch der Buchführung (ähnlich dem Wechselkopierbuch), in das zur Kontrolle alle Schuldwechsel (auch Solawechsel, Wechsel) mit den wichtigsten Merkmalen eingetragen werden.
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