Zitierfähige Version
- Revision von Umsatzsteuerstatistik vom 19.02.2018 - 15:08
- Revision von Umsatzsteuerstatistik vom 15.01.2013 - 16:33
- Revision von Umsatzsteuerstatistik vom 11.08.2011 - 16:19
- Revision von Umsatzsteuerstatistik vom 03.03.2010 - 10:32
- Revision von Umsatzsteuerstatistik vom 11.09.2009 - 12:35
- Revision von Umsatzsteuerstatistik vom 28.07.2009 - 12:09
- Revision von Umsatzsteuerstatistik vom 08.06.2009 - 13:51
Umsatzsteuerstatistik
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Teil des Systems der Steuerstatistiken; die jährlich für die Bundesländer erhobene Umsatzsteuerstatistik liefert einen Überblick über die Umsätze von Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftzweigen. Sie erfasst alle Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben, die einen bestimmten Betrag überschreiten. Erhoben werden steuerbare Umsätze und Strukturinformationen zum Unternehmen. Die Umsatzsteuerstatistik dient der Beurteilung der Wirkungsweise der Umsatzsteuer. Sie liefert Informationen für die Haushaltsplanungen und Steuerschätzungen des Bundes und der Länder und dient darüber hinaus der allg. Wirtschaftsbeobachtung, als Grundlage für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und zur Berechnung der an die EU abzuführenden Mittel.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon