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Revision von Zolllagerverfahren vom 23.11.2012 - 10:44
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Zolllagerverfahren
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beim Zolllagerverfahren wird die Ware zollrechtlich noch nicht in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt, sondern abgabenfrei zunächst bis zum Erhalt einer weiteren zollrechtlichen Bestimmung in einem Zolllager zwischengelagert. Durch diesen Vorgang bildet sich eine abgabenfreie Vorratshaltung von Nichtgemeinschaftswaren.
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