Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Zwangsetatisierung vom 21.02.2013 - 15:44
Zwangsetatisierung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mittel des Verwaltungszwangs, durch das die Aufsichtsbehörde durch Ersatzvornahme einen Posten in den Haushaltsplan einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft einsetzen kann, wenn die Körperschaft selbst die Einsetzung verweigert.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon