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Zufallsauswahl

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verfahren der Auswahl von Stichproben, bei dem jedes Element der Grundgesamtheit eine vorab bekannte Chance besitzt, in die Stichprobe zu gelangen.

    1. Verfahren:  Bekanntestes Verfahren ist die einfache  Zufallsauswahl, bei der jedes Element die gleiche Wahrscheinlichkeit hat. Komplexere Verfahren gehen von einer Unterteilung der Grundgesamtheit in Teilgesamtheiten aus, wobei jedes Element der Grundgesamtheit zu genau einer Teilgesamtheit gehört. Bei der geschichteten Zufallsstichprobe werden aus allen Teilgesamtheiten einfache Zufallsstichproben gezogen. Bei der Clusterauswahl werden zufällig Teilgesamtheiten gezogen, die dann vollständig erhoben werden. Bei der zweistufigen Auswahl werden zunächst zufällig Teilgesamtheiten gezogen, in denen dann durch einfache Zufallsauswahl wiederum Einheiten gezogen werden. Diese Grundformen lassen sich kombinieren und erweitern. So kann die Auswahl der Cluster mit einer geschichteten Stichprobe erfolgen.

    2. Zufallsstichproben in der Praxis: In der Praxis sind bes. zufällige Telefonstichproben und Stichproben für persönliche Befragungen relevant. Bei ersteren werden beim Gabler-Häder-Verfahren von den in Telefonbüchern bekannten Telefonnummern die letzten beiden Ziffern gestrichen und alle möglich Ziffern von 00 bis 99 wieder angehängt. Dadurch werden auch solche Haushalte erreicht, die nicht in den Telefonbüchern verzeichnet sind. Bei Stichproben zur persönlichen Befragung werden zunächst lokale Einheiten von ca. 1500 Einwohnern (so genannte Sample Points) ausgewählt, aus denen dann nach einem Zufallsverfahren Haushalte ausgewählt werden. Bei beiden Verfahren erfolgt dann die Auswahl der zu befragenden Person z.B. nach dem Last-Birthday-Verfahren, bei dem die Zielperson befragt wird, welche zuletzt Geburtstag hatte.

    Anders: Bewusste Auswahl.

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