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- Revision von Vorhandelstransparenz vom 19.02.2018 - 14:49
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Vorhandelstransparenz
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Pre-Trade. Die durch die Umsetzung der MiFID geschaffenen Veröffentlichungspflichten für Börsen, MTFs und systematische Internalisierer. Im Gegensatz zur Nachhandelstransparenz sind die Anforderungen zur Vorhandelstransparenz dem deutschen Recht neu.
Für Börsen und MTFs umfassen sie die kontinuierliche Veröffentlichung der aktuellen Geld- und Briefkurse von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten und der Tiefe der Handelspositionen zu diesen Kursen (§§ 30 BörsG, 31g WpHG). Die Vorhandelstransparenz verpflichtet die systematischen Internalisierer, regelmäßig und kontinuierlich während der üblichen Handelszeiten für die von ihm angebotenen Aktiengattungen verbindliche Kursofferten (Quotes) zu veröffentlichen, sofern es hierfür einen liquiden Markt gibt. Ist kein liquider Markt vorhanden, muss er dies nur auf Anfrage der Kunden tun (§ 32a WpHG).
Die Pflichten gelten bei Börsen nur, wenn die Aktien und Aktien vertretenden Zertifikate im regulierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt einbezogen sind, für die übrigen Verpflichteten nur dann, wenn sie zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.
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