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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein nach der Definition des § 2 V WpHG im Inland, in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und überwachtes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt oder das Zusammenbringen fördert, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt. Der im BörsG verwendete Begriff des regulierten Marktes der Börse ist davon erfasst, also etwaige Börsensegmente wie der Freiverkehr nicht.

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