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niedrige Besteuerung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff aus dem Außensteuergesetz (AstG): Eine niedrige Besteuerung liegt vor, wenn die Einkünfte einer ausländischen Kapitalgesellschaft einer Belastung mit Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen (§ 8 III AStG). Liegt eine niedrige Besteuerung vor, so kommt, wenn passive Einkünfte vorliegen, für dt. Anteilseigner, die an einer solchen Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar in einem bestimmten Ausmaß beteiligt sind, eine Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung in Frage.
Anders: Niedrigsteuerland.
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