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freiwillige Selbstbindung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
selbst auferlegte, rechtlich i.d.R. nicht bindende Verpflichtung, bestimmte - insbesondere soziale und ökologische - Standards einzuhalten. Ihr Sinn liegt in der Eröffnung (bzw. Stabilisierung) von neuen (bzw. bestehenden) Kooperationspotenzialen. Können sowohl kollektiver (etwa Branchenverpflichtung) als auch individueller (z.B. Code of Conduct) Natur sein.
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