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Zusammenfassende Meldung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Begriff aus der Umsatzsteuer: eine Meldung, in der ein Unternehmer regelmäßig (ab voraussichtlich 2010 monatlich) der Finanzverwaltung Angaben zu machen hat darüber, an welche Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten er in welchem Umfang innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dienstleistungen ausgeführt hat; diese beiden Vorgänge sind dabei in getrennten Summen zu melden, sodass der Unternehmer in seiner Buchführung beide Leistungsarten getrennt zu verbuchen hat, um diese Meldepflicht erfüllen zu können. Diese Zusammenfassende Meldung dient dazu, zu kontrollieren, ob die vom Inland aus an ausländische Kunden erbrachten Lieferungen oder Dienstleistungen von diesen korrekt versteuert worden sind (Erwerbsteuer, Reverse-Charge-Verfahren bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen).

    2. Funktionsweise: Zwischen den Mitgliedstaaten werden die Daten aus den Zusammenfassenden Meldungen automatisch übermittelt und im Land des Kunden in ausgewählten Fällen mit den Angaben des Kunden in dessen Steuererklärung abgeglichen.

    3. Rechtsquellen: § 18a UStG.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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