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Korporativer Akteur
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bezeichnet den Umstand, dass Organisationen als handlungsfähige Einheiten in Interaktionen treten können. Hierhinter verbirgt sich eine dreistellige Relation, welche es ermöglicht, dass Organisationen durch ihre Mitglieder wie folgt repräsentiert werden können: Ein natürlicher Akteur j tritt als Agent einer Organisation k mit einem anderen natürlichen Akteur i in Interaktion. Die Handlungen des Akteurs j werden dabei derart wahrgenommen, dass i diese nicht j zurechnet, sondern dem korporativen Akteur k. Hierdurch wird es möglich, dass Organisationen Handlungsfolgen und damit auch Verantwortung zugerechnet werden können (Corporate Social Responsibility).
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