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Revision von Licence to operate vom 22.07.2009 - 10:30
Licence to operate
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auch Betriebslizenz genannt, bezeichnet die gesellschaftliche Akzeptanz von Unternehmen. Diese basiert auf der intersubjektiven Wahrnehmung der Gesellschaftsmitglieder und lässt sich damit nicht formal erwerben. Im Zuge der ansteigenden Kritik an Unternehmen und ihrer Wertschöpfung gewinnt die Frage nach ihrer Sicherung zunehmend an Relevanz. Eine fehlende Licence to operate manifestiert sich in einem schleichenden Verlust der unternehmerischen Kooperationsfähigkeit, infolgedessen die unternehmerische Wertschöpfung erschwert wird; sie kann damit auch als die Basis der unternehmerischen Wertschöpfung bezeichnet werden. Ihr Management ist Bestandteil von Corporate Social Responsibility.
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