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Bachelor

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Bachelor bezeichnet den untersten akademischen Grad (undergraduate). Wird im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess in Deutschland und anderen europäischen Ländern eingeführt; bes. in englischsprachigen Staaten verbreitet.

    2. Merkmale: Ein Bachelorstudiengang dauert i.d.R. drei bis vier Jahre, d.h. sechs bis acht Studiensemester, und gilt als berufsqualifizierender Abschluss. Je nach Angebot der Universität können Ein- oder Mehr-Fach-Studiengänge absolviert werden. Ein Masterstudium (Master) kann Weiterführung sein.

    3. Mögliche Bachelorabschlüsse: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Laws (LL.B.) und Bachelor of Science (B.Sc.).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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