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EU-Wasserrahmenrichtlinie

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    Abk. EU-WRRL; die EU-Wasserrahmenrichtlinie trat am 22.12.2000 in Kraft.

    Festlegungen: Gewässerbewirtschaftung nach Flusseinzugsgebieten, stärker auf die Ökologie orientierte Gewässerschutzziele, kombinierte Anwendung von Emissions- und Immissionsprinzip (Emission, Immission), Deckung der internen und externen Kosten wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, Beteiligung der Öffentlichkeit.

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